Vertragsabschluss

Unsere Mietverträge sind von Juristen und u.a. auch seitens des Konsumentenschutzes eingehend überprüft. Bei jedem Angebotsgespräch wird ein Mustervertrag zur Verfügung gestellt.

Im Zusammenhang mit der Vertragsunterzeichnung dürfen wir auf einige Prinzipien hinweisen:     

  • Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist die Einzahlung des Finanzierungsbeitrages bzw. der Sicherstellungskaution.
  • Schriftliche Mietverträge für Geschäftsräume, Büros und Parkplätze und deren Verlängerung sind zu vergebühren. Für schriftliche Mietverträge von Wohnungen ist dagegen seit 11.11.2017 keine Vergebührung mehr zu berücksichtigen und an das Finanzamt abzuführen.
    Bei unbefristeten Mietverträgen über Geschäftsräume beträgt die Vergebührung maximal 1 % des dreifachen Jahresbruttomietzinses. Anderes gilt für befristete Geschäftsräumlichkeiten! Für diese darf 1 % des maximal 18-fachen Jahresbruttomietzinses verlangt werden.
  • In allen Fällen ersuchen wir Sie um genaues Studium Ihres Vertragsexemplares. Insbesondere machen wir auf Vertragsteile betreffend einer Rückgabe Ihrer Wohnung aufmerksam.
  • Beachten Sie insbesondere, dass bei der Vergabe unserer Wohnungen ein striktes Verbot für die Einschaltung von Maklern (professionelle Vermittler) gilt.
  • Unsere Verträge schließen jede Form von Diskriminierung aus: Alle Menschen können ohne Rücksicht auf Geschlecht, Beruf, Stand, Religion, Rasse, Staatsbürgerschaft, soziale Herkunft oder politische Gesinnung unter Beachtung der jeweiligen Wohnbauförderungsvorschriften Mieter oder Wohnungseigentümer werden.